Leistungen | Wir sind Ihr verlässlicher Notar
Familienangelegenheiten
Adoption, Todesfälle, Scheidung, Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft – Wenn es darum geht, Beziehungsverhältnisse rechtlich zu regeln, ergeben sich die unterschiedlichsten Fragen. Dabei spielen neben dem Alter, der Beteiligten und dem Verwandtschaftsgrad, auch emotionale Faktoren eine große Rolle.
Die Entscheidung für einen bestimmten Weg ist daher nicht immer leicht. Wir beraten Sie gerne individuell und ganzheitlich, damit Sie die für Sie passende Lösung finden.
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Eine Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem Wahl-Kind zustande. Das adoptierte Kind ist damit rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt. Zur Gültigkeit einer Adoption ist die gerichtliche Bewilligung erforderlich.
Unter Eheverträgen werden landläufig Vermögensregelungen für die Dauer der Ehe (Ehegüterverträge) oder für den Fall der Scheidung der Ehe (Vorwegvereinbarung) verstanden.
Eine notarielle Regelung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist eine kostengünstige Lösung - und wird vom Scheidungsgericht anerkannt. Wir helfen eine Einigung zu erzielen und fassen diese in einem Vergleich der beiden Ehepartner zusammen, der dem Scheidungsrichter vorgelegt wird.
Ein Partnerschaftsvertrag kann der rechtliche Rahmen für das Zusammenleben eines Paares, während der Lebensgemeinschaft geregelt werden.
Erbe & Testament
Eine notarielle Beratung in testamentarischen Angelegenheiten dient dazu, sicherzustellen, dass Ihr Testament auch wirklich Ihrem letzten Willen entspricht. Als Notare beraten wir Sie hinsichtlich der formalen und inhaltlichen Vorgaben (Erb- und Pflichtteilsansprüche) und verfassen das Testament nach Ihrem Wunsch.
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Unter Enterbung wird der Wunsch verstanden, dass bestimmte nahe Verwandte vom Erbrecht ausgeschlossen werden. Für eine Enterbung müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen.
Ein Erbvertrag gibt Ehegatten die Möglichkeit, voneinander zu erben. Daher ist jedes Kind oder Elternteil auf den Pflichtteil beschränkt. Damit ein solcher Vertrag gültig ist, sind eine notarielle Beurkundung und die Anwesenheit von zwei Zeugen erforderlich.
Das hängt von der individuellen Urkunde ab. Die Höhe der Kosten kann im Rahmen einer ersten kostenlosen Rechtsauskunft eingegrenzt werden.
Vorsorgevollmacht.
Eine Vorsorgevollmacht ist die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist.
Mit dieser Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen. Damit soll einer allfälligen späteren Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden.
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Mit dieser Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn er die Entscheidungsfähigkeit verliert. Damit soll einer allfälligen späteren Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden.
Das Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht kann bei Eintritt des Vorsorgefalles im österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert werden, wobei ein allfälliger Widerruf dieser Vorsorgevollmacht hier ebenfalls registriert werden kann.
Beglaubigung
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als Beglaubigung durch einen Notar oder durch das Bezirksgericht.
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Mit Beglaubigung der Unterschrift auf einer Privaturkunde bestätigen die Notarin/der Notar bzw. das Bezirksgericht, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt, die vor einer Notarin/einem Notar bzw. vor dem Bezirksgericht unterschrieben oder ihre Unterschrift anerkannt hat.
Von Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweis, Urkunden jeglicher Art bis hin zu Abschlusszeugnissen, kann eine beglaubigte Abschrift erstellt werden. Dies ist vorhergesehen, um Fälschungen vorzubeugen.
Rund um Ihre Immobilie
Um unangenehme Überraschungen hintanzuhalten, geben wir Ihnen in unserem Notariat jederzeit Auskunft in allen Fragen. Wir unterstützen Sie vom Grundbucheintrag über das Verfassen des Vertragstextes, Miet und Pachtungen bis hin zur treuhändigen Verwaltung des Kaufpreises. Auf unsere Erfahrung und Kompetenz können Sie sich jederzeit verlassen – so genießen Sie Rechtssicherheit.
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Das Grundbuch ist ein elektronisches Register, das bei den Bezirksgerichten geführt wird. In diesem Register ist der Eigentümer eines bestimmten Grundstückes, einer bestimmten Eigentumswohnung oder eines bestimmten Hauses eingetragen. Auch besondere Eigenschaften einer Immobilie sind hier verzeichnet. So zum Beispiel ist die Grundstücksfläche oder ein anderer Eigentümer (Fruchtgenussrecht) eingetragen.
Beim Kauf eines Grundstückes ist unbedingt zu prüfen, ob eine Zufahrt zu einer öffentlichen Straße gegeben ist. Dies ist nicht immer der Fall! Eine Ersatzlösung besteht darin, dass die Zufahrt über das Grundstück des Nachbarn vertraglich geregelt wird und auch im Grundbuch eingetragen werden muss. Dieses vertraglich geregelte Recht wird als „Geh- und Fahrtrecht“ bezeichnet.
Erstmals begründet ein Wohnungseigentumsvertrag das rechtliche Nutzungs- und Verfügungsrecht über eine Wohnung in einem Haus. Grundlage hierfür ist ein schriftliches Gutachten. In diesem Gutachten werden die einzelnen Wohnungen des Hauses ausführlich beschrieben und die einzelnen Bestandteile detailliert aufgelistet. Zusätzlich zu den einzelnen Wohnungskomponenten listet dieser Gutachten auch Räume und Bereiche auf, die nicht Teil einer einzelnen Wohnungseinheit sind, aber allen Wohnungseigentümern in einem bestimmten Haus dienen.
Die Gebühren richten sich nach dem Wert der jeweiligen Immobilie. Dabei gehen Sie auf keinen Fall ein Risiko ein: Denn die erste Rechtsberatung ist immer kostenlos. Im Rahmen des Erstgesprächs können Sie auch die voraussichtlichen Kosten und den Zeitrahmen besprechen. Gerade bei Immobilientransaktionen kommen auch Steuern und Gebühren zu tragen. Wir können die Selbstberechnung dieser Steuern für Sie durchführen.
Eine Treuhandschaft sichert verschiedene Vorteile und schützt die Beteiligten vor bösen Überraschungen. Daher sollte der Kaufpreis gerade bei einer Liegenschaftstransaktion zum Schutz beider Parteien auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer, erfolgt erst, wenn alle vereinbarten Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Abwicklung des Kaufvertrages erfüllt sind, wie etwa die Freigabe von Grundlasten und die Eintragung des Käufers – allenfalls auch der Finanzierungsbank.
Unternehmensangelegenheiten
Egal ob Unternehmensgründung, Unternehmensrecht oder Unternehmensvorsorge, wir regeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Die Bestände haben, keinen Partner täuschen, formal und inhaltlich einwandfrei sind umso spätere Streitigkeiten, die oft mit hohen Folgekosten vermeiden werden, noch bevor sie auftreten. Sie gründen ein Unternehmen, weil Sie eine Geschäftsidee umsetzen wollen und nicht, um sich mehr als unbedingt nötig mit Formalitäten zu beschäftigen. Wir verschaffen Ihnen schnelle und unbürokratisch freie Bahn: Vom ersten Notariatstermin bis zur Eintragung ins Firmenbuch.
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Ist die Rechtsform der GmbH tatsächlich die beste Rechtsform für Ihr Vorhaben? Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang über alternative Rechtsformen und findet die beste Lösung für Sie.
Bei der Gründung kann der Stichtag für den Jahresabschluss frei gewählt werden. Vorwiegend wird als Geschäftsjahr das Kalenderjahr gewählt.
Der Gesellschaftsvertrag ist die Gründungsurkunde einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Personengesellschaft. Bei einer Personengesellschaft ist sie an keine Form gebunden – bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss sie jedoch in vielen Fällen in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen werden. Der Gesellschaftsvertrag regelt im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Gesellschaftern.
Das Firmenbuch ist ein zentrales öffentliches EDV-Verzeichnis aller im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmer sowie Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften mit Sitz in Österreich. Darüber hinaus müssen alle inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in das Firmenbuch eingetragen werden. Das Firmenbuch wird vom Bezirksgericht zum Zwecke der Aufzeichnung und Offenlegung von Tatsachen geführt, die nach dem Gesellschaftsgesetz aufgezeichnet werden müssen.
Übergabe & Schenkung
Wir beraten Sie bei Ihrer Übergabe, in Bezug auf den bestmöglichen Zeitpunkt, die Gestaltung der Gegenleistungen und die Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten. Gemeinsam besprechen wir über die Möglichkeiten und die Entscheidung, zwischen Übergabe oder Schenkungen.
Schenkung
Ab welchem Wert sollte man eine Schenkung auch notariell klären und absichern lassen? Wer etwas schenken will (oder wer etwas geschenkt bekommt), denkt oft nicht daran, wie hilfreich ein gut gemeinter Rat sein kann. In vielen Fällen ist die Errichtung eines Schenkungsvertrages dringend anzuraten.
Übergabe
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart - etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht oder Ähnliches. Hier ist der Spielraum so groß, dass wir Ihnen mit unserem Rat helfen möchten. Bei allen Überlegungen zum Zeitpunkt der Übergabe, zur Gestaltung der Gegenleistungen und zur Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten.
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Fruchtgenuss ist das Recht, eine fremde Sache unbeschränkt zu nutzen. Das Fruchtgenussrecht an einer Wohnung ist das Recht, die Wohnung selbst zu nutzen oder zu vermieten. Als Fruchtgenießer ist man verpflichtet, das Fruchtgenussobjekt auf eigene Kosten instand zu halten. Dafür erhält man alle Erträge aus dem Furchtgenussobjekt.
Trotz Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung – insbesondere im Bereich der Einkommensteuer – Spenden von Finanzbehörden nachverfolgt werden. Das Schenkungsmeldegesetz führte neue Meldepflichten ein. Diese Meldepflichten gelten für Wertpapiere, Bargeld, Unternehmensanteile und Sachvermögen.
Die Kosten für die Erstellung eines Schenkungs- oder Übertragungsvertrages hängen von den Umständen ab. Sprechen Sie mit uns darüber, wie wir Ihnen helfen können. Sie gehen auf keinen Fall ein Risiko ein und die erste Rechtsberatung ist hier kostenlos. Im Rahmen des Erstgesprächs können Sie auch die voraussichtlichen Kosten und den Zeitrahmen besprechen.
Vertragserstellung
Wir legen viel Wert auf eine sorgfältige und individuelle Betreuung. Dabei ist es uns wichtig, dass Sie den Inhalt Ihres Vertrages verstehen.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Ihren Vertrag individuell und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Zudem erklären wir Ihnen genau, was in Ihrem Vertrag enthalten ist.